Germany – Architectural, construction, engineering and inspection services – Rahmenvereinbarung Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI, zur Schaffung/Sanierung von Infrastruktur
Staatl. Hochbauamt Ulm
Das Staatliche Hochbauamt Ulm ist für die Bauaufgaben des Bundesbaus, unter anderem für Bauaufgaben in den aufgeführten Liegenschaften, zuständig: Bundeswehrkrankenhaus Ulm, Rommelkaserne Dornstadt, Standortübungsplatz Ulm/Lerchenfeld, Wilhelmsburgkaserne Ulm, Flugplatz Laupheim, Technisches Hilfswerk (THW), OV Ulm, Technisches Hilfswerk (THW), OV Biberach, Technisches Hilfswerk (THW), OV Heidenheim. In diesen Liegenschaften sind in den kommenden Jahren mehrere Baumaßnahmen geplant. Hierbei kann es sich um Neubau-, Um- oder Erweiterungsmaßnahmen sowie um sogenannte Bauunterhaltungsmaßnahmen handeln. Hierfür sollen die Objektplanungsleistungen Verkehrsanlagen gemäß HOAI über eine Rahmenvereinbarung (Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung) vergeben werden. Es ist beabsichtigt die Rahmenvereinbarung mit 3 Vertragspartnern zu schließen. Die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre. Eine Verlängerung der Laufzeit ist ausgeschlossen. Der Abruf der Einzelaufträge erfolgt durch das Staatliche Hochbauamt Ulm im rollierenden System. Der erste Einzelauftrag aus dieser Rahmenvereinbarung wird an denjenigen Rahmenvertragspartner erteilt, der unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot für die Leistungen dieser Rahmenvereinbarung abgegeben hat. Die Zeitpunkte der Abrufe der Einzelaufträge sind von der jeweiligen Beauftragung der Baumaßnahme selbst durch den Maßnahmenträger abhängig. Hier können durch Priorisierung Baumaßnahmen wegfallen bzw. andere mit entsprechendem Leistungsumfang hinzukommen. Die Honorarsumme der Rahmenvereinbarung wurde mit ca. 540.000 € brutto über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren und mit voraussichtlich ca. 8 bis 10 Einzelaufträgen ermittelt. Die anrechenbaren Kosten der Rahmenvereinbarung werden hierbei auf ca. 4.000.000 € brutto geschätzt (Anteile KG 200 + 500). Innerhalb dieser Rahmenvereinbarung sind für entsprechende Liegenschaften der Bundeswehr verteidigungs- und sicherheitsrelevante Maßnahmen vo
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